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31. August 2026 5 min

Als Gründerin oder Gründer nach Zug: Was über die Bewilligung entscheidet

Als Gründerin oder Gründer nach Zug: Was über die Bewilligung entscheidet

Für Gründerinnen und Gründer, die nach Zug ziehen, bestimmt eine Tatsache fast alles Weitere: ob ein EU- oder EFTA-Pass vorliegt. EU/EFTA-Angehörige können ein Unternehmen gründen und ihren Wohnsitz auf vergleichsweise direktem Weg anmelden. Drittstaatsangehörige treffen auf jährliche Bundeskontingente, einen detaillierten Businessplan und eine kantonale Beurteilung, ob das Unternehmen dem gesamtwirtschaftlichen Interesse dient.

Es ist die Unterscheidung, die die meisten Gründerinnen und Gründer spät entdecken – meist, nachdem die Gesellschaft bereits gegründet ist. Es lohnt sich, sie zu verstehen, bevor irgendetwas unterschrieben wird.

Warum Gründer überhaupt nach Zug kommen

Zugs Ruf beruht auf einer selbst für Schweizer Verhältnisse ungewöhnlichen Kombination: eine der tiefsten Unternehmenssteuerbelastungen des Landes, eine Verwaltung, die schnell antwortet, und eine echte Dichte an Unternehmensgründern. Das Cluster rund um Blockchain und Deep Tech, das als Crypto Valley bekannt wurde, ist aus praktischen Gründen hier entstanden – die kantonalen Behörden haben sich früh und in verständlicher Sprache mit der Branche befasst.

Der Kanton ist zudem klein. Gut zwanzig Minuten mit dem Direktzug nach Zürich, eine Verwaltung, in die man hineinspazieren kann, und ein berufliches Netzwerk, das dicht genug ist, dass Kontakte schnell zustande kommen. Für Gründerinnen und Gründer ist genau diese Verdichtung der Punkt.

Mit EU- oder EFTA-Pass

Der Weg ist unkompliziert. Gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen dürfen Sie in die Schweiz einreisen, sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anmelden und eine unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Eine B-Bewilligung folgt auf den Nachweis der Tätigkeit – bei Selbstständigkeit auf den Nachweis, dass das Unternehmen real ist und Sie davon leben können.

Die eigentliche Arbeit ist administrativ, nicht existenziell: Anmeldung bei der Gemeinde innert vierzehn Tagen nach Ankunft, obligatorische Krankenversicherung innert drei Monaten, Eröffnung der Bankbeziehung, Anmeldung als Selbstständigerwerbende bei der Ausgleichskasse. Nichts davon ist schwierig. Alles davon hat Fristen – und die Fristen werden durchgesetzt.

Mit Pass eines Drittstaats

Das ist der schwierigere Weg, und man sollte darüber offen sprechen.

Die Schweiz legt jährliche Kontingente für Drittstaatsangehörige fest. Für 2026 hat der Bundesrat sie unverändert belassen: insgesamt 8'500 Bewilligungen – 4'500 B-Bewilligungen und 4'000 L-Bewilligungen – verteilt auf alle Kantone und alle Branchen. Der Anteil, der auf Zug entfällt, ist ein Bruchteil davon.

Über das Kontingent hinaus verlangt das Staatssekretariat für Migration, dass Gesuchstellende hoch qualifiziert sind: Führungskraft, Spezialistin oder qualifizierte Fachkraft, in der Regel mit Hochschulabschluss und einschlägiger Berufserfahrung. Führt der Weg über Selbstständigkeit statt über eine Anstellung, prüft der Kanton, ob das Unternehmen im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt – anhand geschaffener lokaler Arbeitsplätze, Investitionen, Innovation und der Verbindung zur bestehenden Schweizer Wirtschaft. Ein Dreijahres-Businessplan, der die finanzielle Tragfähigkeit belegt, wird erwartet.

Der Entscheid fällt kantonal und wird anschliessend vom Bund bestätigt. Es ist eine Ermessensfrage, keine Checkliste – und sie wird von Menschen beurteilt, die sehr viele Businesspläne sehen.

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Die Reihenfolge

Die häufigste Frage lautet: Was kommt zuerst – die Gesellschaft oder die Bewilligung?

Bei Drittstaatsangehörigen ist die übliche Reihenfolge: zuerst die Gesellschaft, dann das Bewilligungsgesuch, dann der physische Umzug. Das Gesuch wird gegen ein konkretes Unternehmen mit einem konkreten Plan geprüft, nicht gegen eine Absicht. Wer zuerst anreist und später gründet, macht sich die Argumentation häufig schwerer.

Es gibt Ausnahmen, und sie hängen von den Einzelheiten ab: ob Sie sich über die eigene Gesellschaft anstellen oder tatsächlich selbstständig sind, ob Schweizer Kapital beteiligt ist, ob Sie in eine bestehende Struktur eintreten. Genau hier spart ein Gespräch mit einer Fachperson Monate – und die kantonale Behörde ist in der Regel bereit, ihre Einschätzung vorab informell anzudeuten.

Was das erste Jahr wirklich verlangt

Die Bewilligung dominiert die Planung – und erweist sich dann als nicht das Schwierigste. Schwierig ist die Kette von Abhängigkeiten darunter.

Der übliche Engpass ist die Wohnung. Die Leerstandsquote in Zug ist anhaltend tief, und wer weder eine Schweizer Anstellungshistorie noch eine Bewilligung in der Hand hat, ist als Mietinteressent nicht einfach zu platzieren. Vermieter fragen nach der Bewilligung; die Adresse hilft bei der Bewilligung. Diese Reihenfolge zu entwirren, ist ein grosser Teil unserer Arbeit.

Dazu die gewöhnliche Mechanik: eine Bank, die für eine neu gegründete Gesellschaft mit ausländischer wirtschaftlich berechtigter Person ein Konto eröffnet, Krankenversicherung für den Haushalt innert drei Monaten, Schulplätze, die es im gewünschten Jahr geben mag oder nicht, und die Anmeldung bei der Sozialversicherung, die Ihre eigenen Beiträge bestimmt.

Nichts davon ist aussergewöhnlich. Alles davon geht schneller mit jemandem, der es schon gemacht hat und weiss, welches Amt anzurufen ist.

Ein Hinweis zur Beratung

Dieser Beitrag dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Bewilligungskategorien, Kontingente und kantonale Praxis ändern sich, und die Umstände jeder Gründerin und jedes Gründers unterscheiden sich in Punkten, die für das Ergebnis entscheidend sind. Der Entscheid liegt beim kantonalen Migrationsamt und beim Staatssekretariat für Migration. Wir arbeiten neben Rechts- und Steuerberatung, nicht an deren Stelle – und wir sagen Ihnen offen, wann eine Frage dorthin gehört.

Wenn Sie Zug in Betracht ziehen und die realistische Reihenfolge für Ihre Situation verstehen möchten, besprechen wir das gerne mit Ihnen.

Jenny Albrecht

Jenny Albrecht

Relocation Managerin, Lifestylemanagers