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31. August 2026 4 min

Diskretion bei der Relocation: Was Ihre Privatsphäre tatsächlich schützt

Diskretion bei der Relocation: Was Ihre Privatsphäre tatsächlich schützt

Relocation-Beratende, Immobiliensucherinnen und Lifestylemanager unterstehen nicht dem Berufsgeheimnis. Artikel 321 des Strafgesetzbuchs – jene Bestimmung, die eine Offenbarung strafbar macht – nennt Geistliche, Rechtsanwältinnen, Verteidiger, Notare, Patentanwälte, Revisorinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Chiropraktoren, Apothekerinnen, Hebammen, Psychologen und weitere Gesundheitsberufe samt ihren Hilfspersonen. Relocation steht nicht auf dieser Liste, und keine Zusicherung ändert daran etwas.

Wir sagen das offen, weil die Frage selten gestellt wird und die Antwort zählt. Wenn jemand Ihre Adresse kennt, bevor die Nachbarn sie kennen, dazu die Schule Ihrer Kinder, Ihr Personal, Ihre finanzielle Situation und den Grund Ihres Wegzugs, sollten Sie wissen, welcher Pflicht diese Person tatsächlich untersteht.

Was das Berufsgeheimnis ist

Art. 321 StGB begründet eine strafbewehrte Pflicht. Wer als Anwältin oder Arzt ein anvertrautes Geheimnis offenbart, wird auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Pflicht überdauert das Mandat und wird nur durch die berechtigte Person oder eine Aufsichtsbehörde aufgehoben.

Das ist ein konkreter, abschliessend aufgezählter Schutz. Er erstreckt sich nicht analog auf benachbarte Berufe, so sensibel deren Arbeit auch sein mag.

Was Sie tatsächlich schützt

Drei Dinge – und es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten.

Der Vertrag. Eine Vertraulichkeitsklausel im Mandatsvertrag ist zivilrechtlich durchsetzbar. Sie ist kein Strafrecht, und der Rechtsbehelf lautet Schadenersatz statt Strafverfolgung – aber sie bindet. Ob sie auch Subunternehmer, Besichtigungsbegleitung und Hauspersonal bindet, hängt ganz von der Formulierung ab. Das Datenschutzrecht. Das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz trat am 1. September 2023 ohne Übergangsfrist in Kraft. Es verpflichtet jede Person, die Personendaten bearbeitet, zu Verhältnismässigkeit, Datensicherheit, Transparenz und zur Meldung erheblicher Verletzungen. Das ist eine echte Schranke, und sie gilt für jede in der Schweiz tätige Relocation-Beratung – ob sie es erwähnt oder nicht. Die gelebte Praxis. Am wenigsten formell und im Alltag am wichtigsten. Wer im Unternehmen das Dossier sieht. Ob die Immobiliensuche Eigentümern Ihren Namen offenbart oder nur ein Profil. Ob Mitarbeitende geprüft werden. Ob Unterlagen nach Abschluss unbefristet aufbewahrt oder vernichtet werden. Ob das Unternehmen Kundennamen veröffentlicht.

Was Sie vor einer Mandatierung fragen sollten

Für Personen mit öffentlicher Wahrnehmbarkeit sind diese Fragen nützlicher als jede Diskretionszusage.

Wer genau sieht mein Dossier? In einem kleinen Unternehmen sollte die Antwort eine kurze Namensliste sein. Lautet sie «unser Team», fragen Sie nach dessen Grösse. Wie werde ich Eigentümern gegenüber beschrieben? In einem privaten Markt läuft eine Suche über Ihre Beschreibung. Fragen Sie, ob diese Ihren Namen, Ihren Arbeitgeber oder nur ein Profil enthält. Sind Subunternehmer gebunden? Suchpartner, Reinigung, Umzugsunternehmen, Schulberatung. Ein Vertrag, der das Unternehmen bindet, bindet nicht automatisch dessen Beauftragte. Was geschieht danach mit meinem Dossier? Eine abgeschlossene Relocation hinterlässt Adresse, Familie, Schule und finanzielle Verhältnisse. Fragen Sie nach der Aufbewahrungsdauer. Haben Sie je einen Kundennamen veröffentlicht? Keine juristische Frage, sondern eine kulturelle – und sie sagt das meiste.

Planen Sie einen Umzug nach Zug?

Unser Team begleitet Ihren Übergang mit der Diskretion und Sorgfalt, die Sie verdienen. Lassen Sie uns ein Gespräch beginnen.

Warum das in einem kleinen Kanton stärker wiegt

In einem Kanton von der Grösse Zugs bewegen sich Informationen schnell und über kurze Wege. Der Makler kennt das Schulsekretariat, das Schulsekretariat kennt die Nachbarin. Eine unbedacht organisierte Besichtigung kann ein Dorf über den Zuzug einer Familie informieren, bevor diese sich überhaupt entschieden hat.

Das ist kein Grund zur Beunruhigung, wohl aber ein Grund, die Reihenfolge bewusst zu wählen: wer wann was erfährt. Die meisten Einbussen an Privatsphäre bei einem Umzug entstehen nicht durch die Indiskretion einer Beratung. Sie sind die Summe eines unstrukturierten Vorgehens – zu viele Besichtigungen, zu viele Zwischenpersonen, ein Name genannt, wo ein Profil genügt hätte.

Gut gelöst heisst das vor allem: weniger, besser vorbereitete Schritte – und ein Haus, das das Gesamtbild hält, statt fünf, die Teile davon halten.

Unsere Position

Wir arbeiten unter vertraglicher Vertraulichkeit, unterstehen wie jedes Schweizer Unternehmen dem revidierten Datenschutzgesetz und veröffentlichen keine Kundennamen. Dem Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB unterstehen wir nicht – und wir sagen Ihnen das lieber, als Sie im Gegenteil zu belassen.

Wo eine Angelegenheit echten Geheimnisschutz erfordert – eine Wohnsitzstruktur, ein Kauf, eine familienrechtliche Regelung –, ist die richtige Adresse eine Schweizer Anwältin, deren Pflicht strafbewehrt statt vertraglich ist. Wir arbeiten regelmässig mit solchen zusammen und stellen den Kontakt gerne her.

Wenn Sie einen Umzug planen und besprechen möchten, wie er ruhig abgewickelt werden kann, sind wir gerne für Sie da.

Jenny Albrecht

Jenny Albrecht

Relocation Managerin, Lifestylemanagers